Grabstein aufstellen
Die Errichtung eines Grabmals besteht aus vielen Einzelleistungen und wird bei Erdgräber nach ca einem Jahr ab der Beerdigung versetzt. Bei Urnengräber oder Gräber mit Kammersystem entfällt diese Wartezeit.
Neuer Gedenkstein
Bei der Auswahl Ihrer Grabanlage sind Vorschriften bezüglich Gestaltung und Größe zu beachten. Wir kennen die jeweiligen Friedhofsordnungen und erledigen die behördlichen Genehmigungen für Sie.
Todesfall (beim Doppeltief- oder Familiengrab)
Ist bereits ein Doppelgrab vorhanden, ist es notwendig, dies beim Todesfall vor der Beerdigung abzuräumen. Bitte nehmen Sie unmittelbar nach dem Tod Ihres Angehörigen Kontakt mit uns auf. Wir entfernen innerhalb weniger Stunden die gesamte Grabanlage und lagern diese bis zur Wiederverwendung ein.
Zweitschrift und Wiederaufstellung
Die Wiederaufstellung erfolgt in der Regel nach ca. einem Jahr. In dieser Zeit kann sich die Erde des Grabhügels setzen. Die Grabanlage wird von uns gereinigt, mit der neuen Inschrift versehen und nach Absprache mit Ihnen neu versetzt.
Weitere Leistungen
Reinigen und imprägnieren bestehender Grabanlagen,